Sonderpäd. Stellungnahme

Sonderpädagogische Stellungnahme für den Schüler Robert (Ausführliches Beispiel einer Stellungnahme, die nach einer Beobachtungs- und Förderphase angefertigt wurde)

Zuerst ist eine Vorbemerkung notwendig, die erklärt, wie das Gutachten entstanden ist: In den Jahren 2004 und 2005 führte der Bereich "Psychologie und individuelle Lernförderung" der Universität Potsdam (Leitung: Prof. Matthes) ein Forschungsprojekt durch, in dem mit fasslichen Lernaufgaben gearbeitet wurde. Dabei ging es um die Ausbildung von vollständigen Lernhandlungen bei Schülern mit Lernstörungen. Zunächst, das heißt vor Beginn der Förderung, wurde der Lernstand analysiert und die individuell passenden Lernaufgaben entwickelt. Auch während und nach der speziellen Förderung fand eine Diagnostik statt. Im Ergebnis entstanden mehrere Einzelfallstudien, die den Erfolg der Konzeption zeigten. Die Ergebnisse wurden bereits publiziert. Auch für den Schüler, von dem nachfolgend die Rede sein wird (wir nennen ihn Robert), sollte ursprünglich eine solche Einzelfallstudie angefertigt werden. Bald stellte sich aber heraus, dass das vorgesehene regelorientierte Rechtschreibtraining für Robert nicht angemessen gewesen wäre. Bei ihm wurde nun ein anderer individuell zugeschnittener Förderplan durchgeführt, was aber aus untersuchungsstatistischen Gründen nicht in das eigentliche Forschungsprojekt einbezogen werden konnte. Als diese Entscheidung getroffen wurde, lagen von Robert bereits Beobachtungs- und andere Diagnosedaten vor. Auch die Phase der Abschlussdiagnostik wurde bei ihm realisiert. Später wurden die Untersuchungsdaten des Jungen, wie die der anderen Schüler, in der erforderlichen Weise anonymisiert und für den vorgeschriebenen Zeitraum archiviert. Dass wir nun doch auf die Daten Roberts zurückgegriffen haben, hat folgenden Grund:
Im Land Brandenburg wurde die förderdiagnostische Lernbeobachtung als zweite Stufe des Feststellungsverfahrens eingeführt. Der § 13 der Sonderpädagogik-Verordnung in der Fassung vom 21. Juli 2005 im Absatz 2 bestimmt: "Die förderdiagnostische Lernbeobachtung umfasst neben den diagnostischen auch fördernde Angebote. Die dafür erforderliche Zeitdauer wird durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Förderauschusses festgelegt. Sie soll zwölf Monate nicht überschreiten und erfolgt in der Regel an der zuständigen Schule. Zum Abschluss der förderdiagnostischen Lernbeobachtung wird durch die sonderpädagogische Fachkraft eine sonderpädagogische Stellungnahme erstellt und durch den Förderausschuss eine Bildungsempfehlung gegeben." - Ende des Zitats aus dem Gesetz.

Für den Inhalt und Aufbau der hier geforderten sonderpädagogischen Stellungnahme gibt es von offizieller Seite keine Vorgaben. In verschiedenen früheren Veröffentlichungen finden wir eine Reihe von Vorschlägen für Gutachten. Bei einer Sichtung fällt auf, dass sie uns nicht mehr ganz befriedigen können. Heute muss die Stellungnahme nämlich vor allem die Ergebnisse einer individuell zugeschnittenen Förderung verarbeiten und die Diagnose des Förderbedarfs daraus ableiten!

Dafür haben wir noch keine Beispiele. Die förderdiagnostische Lernbeobachtung wurde erst in diesem Schuljahr 2005/06 eingeführt. Bei der Suche nach einem Beispiel erinnerten wir uns an die genannten Untersuchungsdaten von Robert und uns fiel auf, dass seine Untersuchungsdaten es hergäben, ein solches Beispiel zu konstruieren. Dies haben wir getan und legen nun ein Übungsgutachten vor. Dieses ist seinerzeit vor neun Monaten so nicht geschrieben worden und Robert befand sich nicht in der förderdiagnostischen Lernbeobachtung, sondern in einer anderen Art der Förderung. Im Vergleich zum Untersuchungsmaterial aus dem Projekt änderten wir die Abfolge der Inhalte und die Gliederung. An einigen Stellen wurden inhaltliche Aspekte ergänzt und Erläuterungen hinzugefügt. Real sind neben den diagnostischen Daten die getroffenen Entscheidungen über den Förderbedarf des Jungen. Tatsächlich fand ein Feststellungsverfahren statt, in dem diese Entscheidungen getroffen wurden. Die originale Stellungnahme liegt uns nicht vor.

Auf der Basis der Untersuchungsdaten des Schülers möchten wir ein Gutachten darstellen, das im Studium und in der Fortbildung von Nutzen sein kann. Wir wollen seine Form und Formulierungen, den Inhalt und Aufbau, die Gedankenführung und die Art der Ableitung der Diagnose und der Schlussfolgerungen zur Diskussion stellen.

Unser Ziel ist es nicht, ein Mustergutachten zu erarbeiten. Das könnte zum Schematismus führen - oder zu unsinnigen Anforderungen an die Ausführlichkeit. Aber wir sind überzeugt, dass man sich mit Beispielen auseinandersetzen muss, um in der Praxis voran zu kommen. Etwa so, wie hier gezeigt, könnte eine Stellungnahme nach der förderdiagnostischen Lernbeobachtung aussehen. Dabei legt das Beispiel die Latte der Ausführlichkeit recht hoch. In der Realität wird man sich bei der Erarbeitung auf die Angaben beschränken, die von der Sache her notwendig sind - und oft mit einer viel kürzeren Fassung zufrieden sein können. Auch hinter einer realen Kurzfassung stehen aber viele gedankliche Inhalte, die bei Bedarf auch mündlich ausgeführt werden könnten. Aus diesem Grunde könnte es sinnvoll sein, sich einmal mit einer solchen schriftlichen "Langfassung" zu beschäftigen, wie sie hier exemplarisch vorgelegt wird.

Die Begriffe "Stellungnahme" und "Gutachten" werden weitgehend synonym verwendet. Von "Stellungnahme" spricht man im schulrechtlichem Sinne. Inhaltlich und auch im Qualitätsanspruch handelt es sich um ein Gutachten.

Ein letzter Hinweis ist nötig, bevor das Gutachten dargestellt wird: Die Untersuchungsdaten wurden zum größten Teil durch Frau R. erarbeitet. Der Gutachtentext selbst stammt von G. Matthes. In Diskussionen im Potsdamer Aufbaustudium der Sonderpädagogik ergaben sich Änderungsvorschläge. Vielen Dank! Aus Gründen des Datenschutzes der Kinder, die in das einzelfallanalytische Projekt einbezogen waren, kamen wir überein, die Namen der Untersucherinnen, die gleichzeitig als Förderlehrerinnen tätig waren, nicht zu nennen.
Download Gesamter Text mit dem ausführlichen Beispiel einer Stellungnahme, die nach einer Beobachtungs- und Förderphase angefertigt wurde (PDF-Datei, 156 KB)
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